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   VG Schwerin, 25.01.2023 - 7 A 2271/20 SN   

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VG Schwerin, 25.01.2023 - 7 A 2271/20 SN (https://dejure.org/2023,45619)
VG Schwerin, Entscheidung vom 25.01.2023 - 7 A 2271/20 SN (https://dejure.org/2023,45619)
VG Schwerin, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 7 A 2271/20 SN (https://dejure.org/2023,45619)
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  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2023 - 7 A 2271/20
    Der Kläger hat sich auch innerhalb der Frist des § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwRG gegen die weder öffentlich bekanntgemachten noch ihm bekanntgegebenen Zulassungsentscheidungen gewandt; überdies hat er nach Abschluss des (wegen Erledigung der Verwaltungsakte ohne rechtliche Notwendigkeit) durchgeführten Widerspruchsverfahrens vor Ablauf eines Monats geklagt (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Februar 1967 - I C 49.64 -, amtliche Entscheidungssammlung BVerwGE 26, S. 161 [167 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2023 - 7 A 2271/20
    Der Kläger kommt diesen Obliegenheiten durch Hinweis auf seine Satzung und seine Rüge eines Verstoßes gegen den vom Beklagten angewandten § 45 Abs. 7 sowie gegen § 45a Abs. 3 BNatSchG und ferner gegen höherrangige europarechtliche Vorschriften nach, die sämtlich umweltbezogen sind; Gegenstand seines Rechtsbehelfs sind im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG Verwaltungsakte, durch die mit der letalen Entnahme einer Wölfin und der nachträglichen Erweiterung des Abschussbereichs hierfür andere als in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 2b UmwRG genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen wurden (vgl. etwa die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2020 - 4 ME 97/20 und 4 ME 116/20 -, jeweils juris Rdnr. 12 - 14).
  • BVerwG, 23.11.2022 - 6 B 22.22

    Wird das Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu Unrecht bejaht und ergeht ein

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2023 - 7 A 2271/20
    Der Beklagte qualifizierte seine Maßnahme in Übereinstimmung mit dem Ministerium und weiteren Fachaufsichtsbehörden als eine solche zur Entnahme zur Verhinderung einer Hybridisierung und hält an deren Rechtmäßigkeit fest, weshalb eine gerichtliche Sachentscheidung geboten ist (vgl. zu den Voraussetzungen einer ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse begründenden hinreichend bestimmten Wiederholungsgefahr auch die im Beschluss des BVerwG vom 23. November 2022 - 6 B 22.22 -, juris Rdnr. 13, nachgewiesene Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 97/20

    Abschuss; Alternative, zumutbare; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung;

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2023 - 7 A 2271/20
    Der Kläger kommt diesen Obliegenheiten durch Hinweis auf seine Satzung und seine Rüge eines Verstoßes gegen den vom Beklagten angewandten § 45 Abs. 7 sowie gegen § 45a Abs. 3 BNatSchG und ferner gegen höherrangige europarechtliche Vorschriften nach, die sämtlich umweltbezogen sind; Gegenstand seines Rechtsbehelfs sind im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG Verwaltungsakte, durch die mit der letalen Entnahme einer Wölfin und der nachträglichen Erweiterung des Abschussbereichs hierfür andere als in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 2b UmwRG genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen wurden (vgl. etwa die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2020 - 4 ME 97/20 und 4 ME 116/20 -, jeweils juris Rdnr. 12 - 14).
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